Zuchtrichtlinien des Vereins Cats 4 Us e.V.


§ 1. Tierschutz


1. Jedes Mitglied von Cats 4 Us e. V. ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung einzuhalten. 

Die Zucht sollte ein Hobby sein und der Verbesserung des jeweiligen Rassestandards dienen. Massenzucht, mit kommerzieller Zielsetzung, ist untersagt.

 

2. Zucht von Tieren, Handel mit Tieren.

§§ 11, 11c Zucht und Handel, § 11b „Qualzucht“ Tierschutzgesetz (TierSchG.)

„ Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn der Züchter damit rechnen muss, dass bei der Nachzucht     auf Grund vererbter Merkmale Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.“

 

3. Hier sind die Ausführungsbestimmungen der jeweiligen Bundesländer, die sich nach der

Sachverständigengruppe für Tierschutz und Heimtierzucht richten, besonders zu beachten.

Maßgebend sind die daraus resultierenden gesetzlichen Vorschriften des Bundeslandes, in dem das Züchter - Mitglied wohnt.

 

a. Eine genetisch bedingte Taubheit muss bei weißen Zuchtkatzen durch eine audiometrische Untersuchung (Messung akustisch evozierter Potentiale) vor dem Zuchteinsatz ausgeschlossen sein.

 

b. Die Katzen müssen vor Beendigung der audiometrischen Untersuchung mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Mikrochipnummer muss in der Audiometrietest-Bescheinigung vermerkt sein.

 

c. Das Zuchtbuchamt erteilt die Zuchtzulassung nach Erhalt des negativen Befundes. Sollten beim Nachwuchs einer weißen Katze mit Zuchtzulassung taube Kitten geboren werden, kann die Zuchtzulassung vom Zuchtbuchamt entzogen werden.

 

d. Alle weißen Kitten eines Wurfes müssen audiometrisch untersucht werden und das Ergebnis an das Zuchtbuchamt von Cats 4 Us e. V. weitergeleitet werden.

 

e. Im Qualzuchterlass der Landestierschutzbeauftragten in Hessen zur Umsetzung des §11b TierschG. betroffenen Zuchtrassen werden polydaktyle Katzen nicht aufgeführt.

 

f. Die Verpaarung von polydactylen Katzen ist zulässig, wenn Katze und Kater jeweilis max. 7 Zehen an jeder Pfote haben, wie es im TICA Standard MC/ MCP festgelegt ist. Maßgebend für die Zucht sind die daraus resultierenden gesetzlichen Vorschriften des Bundeslandes, in dem das Züchter - Mitglied wohnt.

 

4. Es obliegt jedem aktiven Mitglied, sich über die jeweils aktuellen Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten.

 

5. Stellen die Zucht- und Haltungsrichtlinien, von Cats 4 Us e. V. eine Verbesserung des Schutzes, gegenüber den Mindestanforderungen des Tierschutzgesetzes dar, stehen diese über dem Tierschutzgesetz.


§ 2. Katzenhaltung


1. Jedes Mitglied ist gehalten, seinen Katzen den freien Kontakt mit Menschen und anderen Katzen der Hausgemeinschaft zu ermöglichen.

 

2. Zuchtkater dürfen nicht völlig isoliert von Mitkatzen und Menschen gehalten werden.

 

3. Eine Käfighaltung ist - im Gegensatz zur Gehegehaltung - nicht artgerecht und ist aus diesem Grund nicht gestattet. Räume unter 6 qm Fläche und einer Höhe von 2,00 m werden als Käfig betrachtet.

 

4. Allen Katzen und Kater sind ihrer Rassen entsprechende Beschäftigung und auf verschiedenen Ebenen Klettermöglichkeiten anzubieten. Einen separaten Rückzugsort und einen Schlafplatz sollte für jedes Tier gewährleistet sein. Fenster und Balkone müssen gesichert sein.

 

5. Jeder Katze und jedem Jungtier muss individuelle tägliche Zuwendung gewidmet werden, dies sollte auch mit einer Kontrolle des allgemeinen Gesundheitszustandes verbunden sein.

 

6. Es ist untersagt, Zuchtkatzen und Zuchtkater in einem Raum ohne Fenster zu halten, da frische Luft und Tageslicht für die seelische und körperliche Gesundheit der Katzen notwendig ist.

 

7. Allen Katzen eines Züchters muss jederzeit ausreichend frisches Wasser und Futter zur Verfügung haben. Die Näpfe müssen mindestes täglich gesäubert werden.

 

8. Die Katzentoiletten müssen mindestens einmal täglich gereinigt werden. Eine Desinfektion der Toiletten sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen.

 

9. Räume, in denen Katzen gehalten werden, sollten ein gewisses Maß an Hygiene aufweisen und müssen frei von Gegenständen sein, welche für die Katze eine konkrete Gefahr darstellen (z.B. Scherben, Mausefallen, Gifte jeglicher Art).


§ 3. Gesundheit


1. Im Falle von hochinfektiösen Erkrankungen einer Katze oder Kater (z.B. Leukose, FIP, Panleukopenie, Katzenschnupfen, Pilz etc.) ist einem Vorstandsmitglied sofort Meldung zu machen. (Nachzulesen in der Satzung von Cats 4 Us e. V. unter § 6, Punkt 2.)

 

2. In Fall von auftretenden Krankheiten ist unbedingt der Rat und die Hilfe eines Tierarztes/ Veterinär einzuholen.

 

3. Katzen die aus medizinischen Gründen zeitweise separiert gehalten werden müssen, benötigen erhöhten menschliche Zuwendung. Für eine artgerechte, besondere hygienische Unterbringung ist Sorge zu tragen.

 

4. Das betroffene Mitglied darf solange nicht ausstellen, keine Tiere verkaufen, keine Tier züchten und keine Tiere zum Decken geben bzw. annehmen, bis dem Vorstand nachgewiesen wird das der Bestand krankheitfrei ist.

 

5. Krankheitsfrei gilt als nachgewiesen, wenn in Anlehnung an die jeweils z.Zt. gültigen Erkenntisse der Veterinärmedizin entsprechende Atteste vorgelegt werden.

 

6. Der Vorstand ist bei begründetem Verdacht einer hochinfektiösen Erkrankung einer Katze eines Mitgliedes berechtigt, Test bzw. Atteste von dem Mitglied zu fordern.

 

7. Das Entfernen der Krallen, Coupieren von Schwanz oder Ohren, etc. ist ausdrücklich untersagt, ausgenommen es leigen medizinische Gründe vor, die durch ein tierärztliches Attest zu belegen sind.


§ 4. Registrierung - Zwingernamen


1. Jedes Mitglied von Cats 4 Us e.V. muss einen Zwingernamen beim Dachverband TICA (The International Cat Association Inc.)Harlingen, Texas 78550 registrieren lassen.

 

2. Seit dem 01.06.2014 wird der Zwingername bei Eintritt in unseren Verein bei der TICA (The International Cat Association Inc.) TICA Harlingen, Texas 78550 registriert.

 

3. Ausgenommen sind Bestandsmitglieder die bereits einen Zwingernamen vor dem 29.05.2014 bei der Zwingernamensschutz-Zentrale für Rassekatzen (Becker-Boock, Deutschland) registriert haben.

 

4. Der Zwingername muss bei der TICA beantragt werden. 

Dies kann vom Neumitglied selbst gemacht werden oder der Verein kann das in Ihrem Auftrag durchführen. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Homepage von Cats 4 Us e. V. 

 

5. Zwingernamen dürfen nur aus einem Wort mit maximal 15 Buchstaben bestehen und müssen mindestens in zwei Buchstaben von existierenden Zwingernamen abweichen.

 

6. Eine Liste mit bereits bestehenden Zwingernamen finden Sie bei der TICA unter

folgendem Link http://www.tica.org/cattery/cattery.pdf

 

7. Zwingernamen dürfen nicht enthalten:

  • Mehr als 15 Buchstaben
  • Satzzeichen #, &, -,etc.;
  • Apostroph
  • Leerzeichen
  • Bindestrich
  • Mehr als ein Wort
  • Wiederholungen

   Ein Zwingername darf nicht den Namen einer anerkannten Rasse enthalten.

   Die Verwendung einer Übersetzung des Wortes "of "(z.B. av, de, etc.) ist nicht gesattet.

 

8. Ein Zwingername ist ein permaneter Eintrag des Verbandes und kann nicht geändert werden.

 

9. Ein registrierter Zwingername darf vom Züchter der Katzen nur als Präfix verwendet werden.

 

10. Sie können jedoch mehrere Zwingernamen registrieren, dies ist mit dem Vorstand abzusprechen.

 


§ 5. Namensgebung


1. Die Wahl des Eigennames ist unabhängig vom Alphabet.

 

2. Jeder Eigenname darf nur einmal innerhalb von 10 Jahren vergeben werden.

 

3. Jeder Eigenname darf maximal 35 Buchstaben, inkl. Zwingernamen und Leerzeichen umfassen.


§ 6. Registrierung der Zucht- Ausstellungkatzen


1. Mitglieder von Cats 4 Us e. V. sind verpflichtet, alle Zucht- und Ausstellungskatzen, die sich in ihrem Besitz befinden und alle von ihnen gezüchteten Katzen in das Zuchtbuch des Vereins eintragen zu lassen.

 

2. Für jede Katze, die zur Zucht eingesetzt werden soll, ist sofort die Registrierung beim Zuchtbuchamt von

Cats 4 Us e. V. zu beantragen. Dem Antrag ist eine Kopie des Stammbaumes und eine Zuchtzulassungs-bescheinigung oder Kopie des Kaufvertrages mit Zuchterlaubnis für das Zuchttier beizufügen.

Ein entsprechendes Formular ist auf der Homepage von Cats 4 Us e. V.

 

3. Die Katzen behalten ihre Stammbäume, das heißt es erfolgt keine Umschreibung.

 

4. Nach Prüfung durch den Vorstand kann eine Umschreibung erfolgen, falls der Stammbaum von einem nicht anerkannten Katzenzuchtverein ausgestellt wurde. Die Umschreibung geht zu Lasten des Antragstellers die sich nach der gültigen Gebührenliste richtet.

 

5. Der Stammbaum wird vom Zuchtbuchamt unterschrieben und enthält somit seine Gültigkeit.

 

6. Der Stammbaum ist eine Urkunde, Änderungen in den Eintragungen darf nur vom Zuchtbuchamt von Cats 4 Us e. V. vorgenommen werden. Zuwiderhandlung fällt unter Urkundenfälschung und wird strafrechtlich verfolgt.


§ 7. Stammbäume


1. Cats 4 Us e. V. führt ein Zuchtbuch, in das jede reproduzierte Katze eines züchtenden Mitglieds eingetragen werden muss.

 

2. Es müssen alle in einem Zwinger geborenen Jungtiere (Kitten), dem Zuchtbuchamt von Cats 4 Us e. V. gemeldet werden.

 

3. Für jede registrierte Katze erstellt Cats 4 Us e. V. ein Stammbaum.

Stammbäume werden für jene Tiere ausgestellt, für die 4 Generationen Rassengleichheit nachgewiesen sind, und für Tiere die beim Dachverband TICA (The International Cat Association Inc.) Harlingen, Texas 78550 mindestens für den Registrierungstatus anerkannt sind.

 

4. Dies gilt auch für alle Tiere die laut Satzung von Cats 4 Us e. V. § 5, Punkt 4 zusätzlich beim Dachverband TICA (The International Cat Association Inc.) Harlingen, Texas 78550 gemeldet werden können.

 

5. Der Wurf muss spätestens bis zur 8. Woche nach der Geburt gemeldet werden. Die Wurfmeldung zur Erstellung der Stammbäume muss schriftlich oder als Online Meldung beim Zuchtbuchamt von Cats 4 Us e. V. eingereicht werden. Änderungen sind immer schriftlich zu den Kitten, oder Ergänzung der Mikrochipnummer sind bei korrekter Meldung (bis zur 8 Woche) kostenfrei und bis zur 16. Woche möglich.

 

6. Verspätete Wurfmeldungen geht zu Lasten des Antragsteller und richten sich nach der gültigen Gebührenliste.

 

7. Die Wurfmeldung ist zusammen mit der Deckbescheinigung und einer Kopie der Stammbäume der Elterntiere beim Zuchtbuchamt einzureichen. Weiterhin müssen die aktuellen Titelbestätigungen, in Kopie eingereicht werden.

 

8. Das Zuchtbuchamt arbeitet ehrenamtlich in seiner Freizeit.

Alle Zuchtdokumente werden erst nach der Vorkassen- Zahlung und durch Freigabe der Kasse bearbeitet. Die Bearbeitung der Stammbäume erfolgt nach dem Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen. Die Stammbäume werden anschließend per Post versendet.

 

9. Nach Prüfung durch den Vorstand kann eine Stammbäum- Änderung erfolgen und geht ausschließlich zu Lasten des Züchters und richtet sich nach der gültigen Gebührenliste.


§ 8. Zucht


1. Alle Kater und Katzen, die zur Zucht verwendet werden, müssen gesund, parasitenfrei und zumindest gegen Katzenschnupfen uns Katzenseuche geimpft sein.

 

2. Zuchttier sollten zur Identifizierung einen Mikrochip oder eine Tätowierung haben.

 

3. Es wird empfohlen, vor dem ersten Zuchteinsatz (Dechung) alle wesentlichen rassespezifische Gesundheit- Vorsorgetests durchführen zu lassen.

 

4. Deckkater

 

a. Zuchtkaterbesitzer sind verpflichtet, ihren der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden Zuchtkater immer unter Kontrolle und in einwandfreiem Zustand zu halten und nur gesunde Zuchtkatzen für eine Paarung anzunehmen.

 

b. Es wird allen Deckkaterbesitzer empfohlen, ihre Tiere einmal im Jahr Leukose und FIP testen zu lassen.

 

c. Zwischen zwei Deckungen sollte dem Kater eine Pause von mindestens einer Woche gewährt werden.

 

d. Nur gesunde, parasitenfreie, geimpfte und entwurmte Katzen sollten zur Deckung zugelassen werden.

 

5. Kätzin

 

a. Eine Zuchtkatze darf erstmals ab der Vollendung des 10. Lebensmonates zur Deckung zugelassen werden.

 

b. Im Ausnahmefall (z.B. Dauerrolligkeit) bedarf eine vorzeitige Deckung, eine schriftliche Genehmigung des Vorstandes. Hierzu muss ein Antrag zusammen mit einem tierärztlichen Attest vorgelegt werden. Nach einer Früheindeckung, vor dem 10. Lebensmomates sollte eine Wurfpause von 12 Monaten eingehalten werden. Sollte keine Genehmigung des Vorstandes vorliegen wird eine Verweisgebühr nach der gültigen Gebührenliste erhoben.

 

c. Bei nicht beachten der Zuchtrichtlinien, erfolgt neben einer Verweisgebühr eine Verwarnung durch den Vorstand mit dem Hinweis, dass ein weiterer Verstoß einen Ausschluss aus dem Verein nach sich zieht.

 

d. Eine Kätzin darf innerhalb von 24 Monaten nicht mehr als 3 Würfe haben.

Wurfabstände innerhalb dieser 24 Monaten sind im Ermessen des Züchters freigestellt.

(Beispiel: 2 Würfe in 2016, 1 Wurf  2017.)

 

e. Die Würfabstände werden ab dem Geburtstag des ersten Wurfes gerechnet.

Eine erneute Verpaarung der Zuchtkatze darf frühestens 6 Monate nach der Geburt der letzten Jungtiere erfolgen. Für mehr als 3 Würfe innerhalb von 24 Monaten werden keine Stammbäume ausgestellt.

 

f. Um Doppeldeckungen zu vermeiden, darf bei einer rolligen Kätzin, während der gesamten Rolligkeit, nur ein Deckkater anwesend sein.

 

g. Alle Würfe müssen dem Zuchtbuchamt von Cats 4 Us e. V. gemeldet werden.

Auch versehentliche, entstandene Würfe zwischen unterschiedlichen Rassen, für die keine Stammbäume ausgestellt werden.

 

h. Der Katzenbesitzer, sollte im Fall einer Fremddeckung, den Zuchtkaterbesitzer so früh wie möglich, jedoch spätestens zur Geburt mitteilen, ob die Deckung erfolgreich war.

 

6. Kreuzungen zwischen Bruder x Schwester sind nicht zulässig.

 

7. Eine Halbgeschwisterverpaarung oder Rückzüchtung auf einen Eltern- bzw. Großelternteil ist einmal in            

3 Generationen gestattet. Dabei muss darauf geachtet werden, dass 4 Generationen mindestens 12 verschiedene Tiere aufweisen. Diese Verpaarungen müssen beim Zuchtbuchamt schriftlich beantragt werden. Das Zuchtbuchamt legt diesen Antrag dem Vorstand zur Genehmigung vor.

 

8. Kater- und Katzenbesitzer sollten bestrebt sein, nur rassegleiche Tiere miteinander zu verpaaren, ausgenommen sind sich ergänzende Rassen.

 

9. Experimentalzuchten sind nicht gestattet.

Kreuzungen verschiedener Rassen sind untersagt, mit Ausnahme anerkannter Rasse- Entwicklungsprogrammen. Als Ausnahme behandelt werden die von der TICA im Standard ausdrücklich erlaubten Verpaarungen. Nähere Erläuterungen zu den von TICA erlaubten Verpaarungen erhält der Züchter beim zuständigen Zuchtbuchamt.

 

10. Katzen, die körperliche Missbildungen aufweisen, sind von der Zucht ausgeschlossen,

Missbildungen sind z.B. Knick- oder Knotenschwanz, Schielen, Taubheit, Über- oder Unterbiss, EInhodigkeit, fehlende Zehen u.a.

 

11. Zuchtverbote richten sich zudem immer nach dem jeweilig gültigen Tierschutzgesetz. Maßgebend sind die daraus resultierenden gesetzlichen Vorschriften des Bundeslandes, in dem das Züchter- Mitglied wohnt.


§ 9. Jungtierabgabe


1. Züchter dürfen Ihre Jungtier frühstens im Alter von 84 Tagen (12 Wochen) abgeben.

 

2. Die Jungtiere müssen gesund, entwurmt und parasitenfrei sein. Zumindestens sollten die Grundimmunisierung aus zweimal geimpft gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche vorhanden sein. Es wird empfohlen, vor Abgabe des Jungtieres eine Mikrochip beim Tierarzt zur Identifizierung setzen zu lassen, oder eine Tätowierung vorzunehmen zulassen.

 

3. Zu jeder Katze gehört ein Stammbaum.

Der Stammbaum und die Impfpapiere sind der/ dem neuen Eigentümer/ in mit dem Jungtier auszuhändigen.

Es wird empfohlen ein tierärztliches Attest erstellen zu lassen und in Kopie dem Erwerber auszuhändigen.

Ein entsprechendes Formular ist auf der Homepage von Cats 4 Us e. V.

 

4. Mitglieder von Cats 4 Us e. V. dürfen nur Jungtiere aus eigener Zucht abgeben, deren Mutterkatze in ihrem Besitz ist und beim Zuchtbuchamt von Cats 4 Us e. V. eingetragen ist. Vereinsübergreifende Zuchtgemeinschaften muss das Mitglied vorher beim Vorstand von Cats 4 Us e. V. genehmigen lassen.

 

5. Ein wissentlicher Verkauf von Katzen zu gewerblichen Zwecken an Zoohändler, Tierhandlungen, Warenhäuser, Pelztierfarmen oder gar als Versuchstiere ist verboten.

Eine Zuwiderhandlung hat nach einer Anhörung durch den Vorstand von Cats 4 Us e. V. den sofortigen Ausschluss aus dem Verein zur Folge. Dies wird allen anderen Vereinen mitgeteilt.


§ 10. Kontrolle


1. Der Vorstand bzw. dessen Beauftragte/r sind berechtigt, zu vertretbaren Zeiten, unangemeldet Zwingerkontrollen durchzuführen. Dies geschieht allein im Interesse der Katzen.

 

2. Sollte dem Verein wiederholt Beschwerde über ein Mitglied vorgelegt werden, aus denen hervorgeht, dass die Haltung der Katzen nicht artgerecht ist und/ oder der Gesundheitszustand zu berechtigten Klagen Anlass gibt, behält sich der Vorstand vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. In diesem Fall wird das Veterinärsamt im jeweiligen Bundesland, in dem das Züchter- Mitglied wohnt, Informiert.

 

3. Der Vorstand ist berechtigt Zuchtsperren für einen vom Vorstand zu bestimmenden Zeitraum (wenn ansteckende Krankheiten wie z.B. Pilzbefall oder ähnliches vorliegen) aufzuerlegen. Danach hat der Züchter durch einreichen eines tierärztlichen Attests über den Gesundheitszustand für alle im Bestand befindlichen Katzen vorzulegen.


§ 11. Allgemeines


1. Eintragungsgebühren (Registrierungsgebühren) werden vom Vorstand festgesetzt.

   Die Mitgliederversammlung kann die Gebühren erhöhen oder ermäßigen.

 

2. Allen aktiven Mitglieder von Cats 4 Us e. V. verpflichten sich die Satzung und die Zuchtrichtlinien zu lesen und einzuhalten.

 

3. Verstöße gegen die vorstehenden Zuchtbestimmungen berechtigen den Vorstand ein Zuchtverbot für einen bestimmten Zeitraum auszusprechen. Schwerwiegende Verstöße werden mit dem Ausschluss aus Cats 4 Us e. V. geahndet.

 

4. Bei wiederholtem Nichtbeachten der Zuchtrichtlinien, erfolgt ein Ausschluss aus dem Verein, dieser wird dem Mitglied per Einschreiben mitgeteilt.

Der Ausschluss ist in der Satzung von Cats 4 Us e. V. unter § 9 beschrieben.

 

5. Der Vorstand von Cats 4 Us e. V. hat in jedem Fall das Recht zur Überprüfung aller Angaben.

 

6. Erst nach Zahlung der aktiven Mitgliedschaft und der Registrierung des Zwingernamens beim Dachverband TICA (The International Cat Association Inc.) Harlingen, Texas 78550 werden Zuchtdokumente ausgefertigt.

 

7. Alle beantragten Zuchtdokumente werden per Vorkassen- Zahlung ausgestellt.

   Nach dem Erhalt der Rechnung für Zuchtdokumente sind dies binnen 14 Tagen zu bezahlen.

 

8. Änderungen, die nach den beauftragen Zuchtdokumente erfolgen, gehen ausschließlich zu Lasten des Züchters und richten sich nach der gültigen Gebührenliste.

 


§ 12. Zuchtrichtlinien


Die Zuchtrichtlinien sind nicht Bestandteil der Satzung und kann vom Vorstand jederzeit geändert werden.

 


Frankfurt am Main 01.01.2018 (Datum der letzten Änderung)